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Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung des Programms MÜLHEIM 2020. Dieses Programm hat eine Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Strukturen in den Stadtteilen Buchforst, Buchheim und Mülheim zum Ziel. Für konkrete Maßnahmen und kleinere Projekte aus der Bewohnerschaft und für die Bewohnerschaft stehen auch Mittel eines Verfügungsfonds zur Verfügung.
So können Sie sich als Einzelperson, aber auch als Mitglied einer Organisation, eines Vereins oder einer Initiative aktiv am Stabilisierungsprozess in Ihrem Stadtteil beteiligen. Wenn wir das Programm MÜLHEIM 2020 und die von Ihnen vorgeschlagenen Ideen miteinander verbinden, wird es uns gemeinsam gelingen, in den nächsten Jahren im Programmgebiet eine deutliche Verbesserung zu erreichen.
Was ist der Verfügungsfonds?
Der Verfügungsfonds fördert finanziell die aktive Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Akteurinnen und Akteure vor Ort an der Entwicklung der Stadtteile Buchforst, Buchheim und Mülheim.
Er soll helfen, neue und zusätzliche Ideen aus dem Programmgebiet MÜLHEIM 2020 zu realisieren.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Wenn Sie eine interessante Idee haben, die zur Stabilisierung, Stärkung, Erneuerung oder Verbesserung des Programmgebiets beiträgt und das Miteinander und Engagement von Gruppen, Vereinen und anderen Akteurinnen und Akteuren fördert, dann können Sie einen schriftlichen Antrag einreichen und Gelder aus dem Verfügungsfonds beantragen.
Maximal können pro Projekt einmalig 4.000 Euro beantragt werden.
Ihr Projekt muss im Programmgebiet umgesetzt werden und ihm und seinen Bewohnerinnen und Bewohnern zugute kommen.
Es darf vor der schriftlichen Bewilligung durch die Stadt Köln noch nicht begonnen worden sein.
Welche Projekte können durch den Verfügungsfonds finanziert werden?
Hier sind Ihrer Phantasie fast keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass Sie die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.
Möglich sind unter anderem Projekte aus den Bereichen Soziales, Kultur, Kreativität oder Sport.
Aus den Mitteln des Verfügungsfonds können finanziert werden:
- die Durchführung von Workshops
- Mitmachaktionen
- Wettbewerbe zu besonderen Themenstellungen
- Imagekampagnen und
- andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten im Programmgebiet MÜLHEIM 2020.
Was wird nicht gefördert?
Maßnahmen, für die andere Fördermittel vorrangig einzusetzen sind und deren Durchführung auch ohne die Förderung aus dem Verfügungsfonds sichergestellt ist, können aus diesem nicht gefördert und finanziell unterstützt werden.
Weiterhin dürfen die beantragten Projekte den Antragstellerinnen und Antragstellern keinen Gewinn bringen und die Förderung darf nicht für laufende Betriebs- und Personalkosten eingesetzt werden. Auch unbefristete Maßnahmen und Projekte können nicht über den Verfügungsfonds finanziert werden.
Wie erhalte ich eine Förderung aus dem Verfügungsfonds?
Sie müssen beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik einen schriftlichen Antrag einreichen.
Sie sind interessiert?
Wenn Sie einen Antrag einreichen möchten oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin:
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Geschäftsstelle MÜLHEIM 2020
Annette Bussenius
Clevischer Ring 7/Julius-Bau-Straße 2
51063 Köln
Telefon 0221 / 221-22385
Telefax 0221 / 221-20736
E-Mail an Annette Bussenius
Weitere Informationen
Kontextspalte
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30. November 2014
MÜLHEIM 2020: Programmende und Dank
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24. November 2014
Veedelsbeirat zieht Bilanz
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13. November 2014
Standort Mülheim: Zukunft der Arbeit, Zukunft der Stadtteile
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13. November 2014
MÜLHEIM 2020: Abschluss und Ausblick zum Handlungsfeld Bildung
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6. November 2014
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